Teilhabe I Assistenz I Nachsorge Villmar
Unser Angebot
Die Teilhabe I Assistenz I Nachsorge Villmar (kurz TAN Villmar) bietet suchmittelabhängigen Menschen jeden Geschlechts die Möglichkeit, sich nach Abschluss der Entwöhnungstherapie oder vergleichbarer Behandlung im suchtmittelfreien Leben zu festigen und alltägliche Lebensanforderungen zu bewältigen.
Wir geben Ihnen einen geschützten Rahmen, in dem Sie Ihre nächsten Schritte zunehmend selbstständig planen und zurücklegen können. So erhalten Sie Raum, Ihre sozialen und beruflichen Interessen zu klären und umzusetzen, sich im Alltag zu erproben und Erfahrungen damit zu machen, was es für Sie braucht, eine zufriedene Abstinenz zu entwickeln.
Wir betreuen, begleiten und beraten Sie mit Respekt und Wertschätzung. Unser Hilfeangebot richten wir maßgeblich an Ihren Bedarfen, Interessen und Zielen aus. Im Zentrum unserer Arbeit steht die Förderung Ihrer persönlichen Ressourcen und Kompetenzen. Unser Auftrag ist es, ihre Selbstbestimmung zu bewahren und zu stärken.
Wir können Sie aufnehmen, sobald Sie volljährig sind. Auch Müttern und/oder Vätern mit Kind sowie Paaren stehen wir offen gegenüber.
Wir bieten Unterstützung bei
- Stabilisierung der Lebenssituation
- Stärkung und Förderung der Abstinenzmotivation
- Einübung und Realisierung sozialer und beruflicher Integration
- Bewältigung alltäglicher Lebensanforderungen
- Einübung und Beibehaltung eigenverantwortlicher Selbstsorge
- Kontakt und Korrespondenz mit Ämtern und Behörden
- Hilfeleistungen nach individuellen Bedarfen (z.B. Schuldenregulierung; MPU-Vorbereitung)
- Entwicklung und Realisierung von Zukunftsperspektiven
Ziele der TAN Villmar
- Entwicklung und Bewahrung einer zufriedenen Abstinenz
- Stärkung des Selbstvertrauens
- Selbstorganisation und Erfahrung mit Eigenverantwortung
- Soziale, berufliche und gesellschaftliche Teilhabe
- Erweiterung und Verbesserung der Alltagskompetenzen
- Klärung der Lebensperspektive
Aufnahmeverfahren
- Kontaktaufnahme zur Teilhabe I Assistenz I Nachsorge Villmar (durch schriftliche Bewerbung)
- Einladung zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch
- Gemeinsame Hilfeplanung in Abstimmung mit der vorbehandelnden Einrichtung
- Kostenübernahme nach Bewilligung der Leistung über den Kostenträger
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für die Betreuungsleistung trägt regelhaft der überörtlich oder örtlich zuständige Träger der Eingliederungshilfe.
Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt vor Beginn der medizinischen Entwöhnung bzw. vergleichbaren Vorbehandlung.
Die Kosten für die Unterkunft und den Lebensunterhalt trägt der örtliche Grundsicherungsträger für Arbeitssuchende oder die Bewohnerin/der Bewohner selbst.
Flyer Teilhabe I Assistenz I Nachsorge Villmar
Klicken Sie auf das Bild, um mehr zu erfahren:
Ulrich Büchler
Leitung Teilhabe I Assistenz I Nachsorge Villmar
für Menschen mit einer Suchterkrankung
Kontakt
Teilhabe I Assistenz I Nachsorge Villmar
König-Konrad-Str. 29
65606 Villmar
Tel.: 06482 - 291010, Fax: 06482 - 291015
Email: tan@vis-hilft.de